ABC der Schule
Haben Sie Fragen?
Auf Vieles finden Sie in unserem ABC der Schule eine Antwort.
A
Absenzen
Eltern sind verpflichtet, der Schule jedes Fernbleiben ihres Kindes bis spätestens zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn zu melden. Die Lehrpersonen führen eine Absenzenkontrolle.
Unvorhergesehene Abwesenheiten und Kurzabsenzen gelten aus folgenden Gründen als entschuldigt:
- Krankheit oder Unfall des Kindes
- Krankheit oder Todesfall in der Familie
- Amtliche Aufgebote (inkl. Schularzt, Schulzahnarzt, Erziehungsberatung, Prüfungen, u. ä.)
- Wohnungswechsel der Familie
- Private Arzt- und Zahnarzttermine, soweit diese nicht ausserhalb der Unterrichtszeit angesetzt werden können.
Die Schule ist so früh wie möglich zu benachrichtigen. Die Absenzmeldung macht man am besten über die SchoolApp.
Für entschuldigte Absenzen müssen keine Jokerhalbtage verwendet werden.
Adressänderung
Umzüge innerhalb von Zuzwil oder Züberwangen sollten frühzeitig der Schulverwaltung sowie der Klassenlehrperson gemeldet werden.
Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde muss zusätzlich die Schule des neuen Wohnorts informiert und die Kinder an- bzw. abgemeldet werden. Damit die neue Schule rechtzeitig die Klassenzuteilung machen kann, ist auch hier eine frühzeitige Meldung an die Schulverwaltung sinnvoll.
Aufgabenstunde (ehemals Hausaufgabenhilfe)
Die Aufgabenstunde (früher Hausaufgabenhilfe) ist ein integraler Bestandteil der Tagesstrukturen. Die Kinder werden durch fachkundige und kompetente Personen betreut.
Für den separaten Besuch der Aufgabenstunde, inklusive Betreuung, Zvieri und weiteren Aktivitäten, ist eine Anmeldung des Modul IV (15:10 bis 18:00 Uhr) am gewünschten Wochentag notwendig. Damit verbunden ist eine Verpflichtung zum regelmässigen Besuch während mindestens einem Semester.
Im Aufgabenzimmer stehen den Schülerinnen und Schülern Notebooks oder Tablets mit Internetzugang sowie verschiedenen Lernprogrammen in verschiedenen Fächern zur Verfügung.
B
Begabtenförderung
Die Begabtenförderung ist für intellektuell ausserordentlich begabte Schülerinnen und Schüler reserviert. Von intellektuell ausserordentlicher Begabung wird dann gesprochen, wenn der Entwicklungsstand gesamthaft oder in mehreren Bereichen in ausgeprägtem Masse über demjenigen der entsprechenden Altersgruppe liegt. Schülerinnen und Schüler mit einer ausserordentlichen intellektuellen Begabung sollen rechtzeitig erkannt werden. Interessierte melden sich bitte direkt bei der Klassenlehrperson. Über eine Aufnahme in die Begabtenförderung entscheidet die Schulleitung auf Antrag der Eltern und der Klassenlehrperson.
Vgl. Fördermassnahmen
Besuch im Unterricht
Eltern können in Absprache mit der Lehrperson einen Besuch im Unterricht machen.
Einmal jährlich finden die Schulbesuchstage statt, an denen die Unterrichtszimmer allen Interessierten offen stehen.
Betreuung ausserhalb der Schulzeiten
Für ausserschulische Betreuungen bietet unsere TAGIZ (Tagesstrukturen) ein umfassendes Angebot.
Während der Schulzeit:
Montag bis Freitag von 07:00 – 08:50 und 11:40 – 18:00
In den Ferien:
Montag bis Freitag von 07:00 – 18:00
(Sofern genügend Kinder angemeldet sind. Ansonsten werden individuelle Lösungen gesucht. )
Geschlossen:
An allgemeinen Feiertagen sowie während der Weihnachtsferien.
Betreuung während den Blockzeiten
An Schultagen gelten von 08.00 Uhr bis 11.40 Uhr die «Blockzeiten». Das bedeutet, dass die Schule Zuzwil die Betreuung der Schulkinder am Vormittag auch bei unplanmässigen Schulausfällen und Stundenplanänderungen gewährleistet.
Längerfristig geplante Schulausfälle sind auf dem Ferienplan vermerkt.
Bibliothek
Sämtliche Primarklassen besuchen regelmässig die Schulbibliothek. Das Angebot enthält Bücher für die Volksschüler von Zyklus 1 und 2.
Unsere Bibliothekarin sorgt laufend für neuen, spannenden Lesestoff und sortiert Bücher aus, die länger nicht mehr ausgeliehen worden sind.
D
Deutsch als Zweitsprache DaZ
Der DaZ-Unterricht ist für Kinder vorgesehen, welche nicht seit der Geburt in der Deutschschweiz leben bzw. beim Eintritt in den Kindergarten oder in die Schule geringe Deutschkenntnisse aufweisen.
Das DaZ-Angebot dauert in der Regel bis Ende der 2. Klasse.
E
Elternforum
Das Elternforum stellt sich auf dieser Website unter «Angebote» vor.
Elternkontakte / Elternsprechstunden
Die Lehrpersonen laden regelmässig zu Elternabenden oder Gesprächen ein. Bei diesen Treffen orientieren sie über ihre Unterrichtsziele, Lehrmittel und Methoden, aber auch über den Alltag in Kindergarten und Schule oder über aktuelle Projekte. Sie geben den Eltern ebenso Gelegenheit, Anregungen einzubringen, Fragen zu stellen oder konstruktive Kritik zu üben.
F
Ferien und schulfreie Tage
Der Ferienplan richtet sich nach den Richtlinien des Kantons St.Gallen. Neben den kantonalen Schulferien werden auch bereits bekannte "Brückentage" sowie die Skilager-Woche der 4. bis 6. Klassen frühzeitig publiziert.
Fördermassnahmen
Die Primarschule verfügt über ein gut ausgebautes Angebot von fördernden Massnahmen. Es umfasst Begabungs- und Begabtenförderung, Deutschunterricht als Zweitsprache (DaZ), Logopädie und die integrative Förderung durch die Schulische Heilpädagogin/den Schulischen Heilpädagogen (SHP).
Fördernde Massnahmen werden jeweils von der Schulleitung aufgrund von Anträgen der Lehrpersonen oder von Fachstellen (Schulpsychologe, Schularzt etc.) verfügt. Diese Massnahmen sind in jedem Fall zeitlich befristet und werden regelmässig überprüft.
Fördernde Massnahmen sind kostenlos. Vorausgesetzt wird die Bereitschaft der Eltern, diese zusätzliche Förderung zu Hause aktiv zu unterstützen.
H
Hausaufgaben
An der Primarschule Zuzwil gelten folgende Abmachungen:
- Unsere Schule arbeitet grundsätzlich mit Hausaufgaben.
- Die Handhabung der Hausaufgaben wird am Elternabend ausführlich erklärt.
- Hausaufgaben werden während der Unterrichtszeit mit den Schülerinnen und Schülern besprochen und Fragen geklärt.
- Über die Ferien und Feiertage sowie von Freitag auf Montag werden in der Primarschule keine Hausaufgaben erteilt.
- Die Hausaufgaben können selbständig von den Schülerinnen und Schülern bearbeitet werden.
Sinn von Hausaufgaben:
- Hausaufgaben haben den Zweck, das Gelernte zu vertiefen, anzuwenden und dienen der Vorbereitung für die nächste Lernsequenz (nächste Lektion).
- Hausaufgaben gewähren den Eltern Einblicke in die Schularbeit ihres Kindes.
Stufenspezifische Abmachungen:
Hausaufgaben werden bis zu folgendem Umfang pro Woche erteilt:
- 1./2. Klasse: 60 Minuten
- 3./4. Klasse: 90 Minuten
- 5./6. Klasse: 120 Minuten
Dies sind Richtlinien. Sollten die Zeiten deutlich und über einen längeren Zeitraum von diesen Vorgaben abweichen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Klassenlehrperson auf.
Hochdeutsch / Schriftsprache
Im Kindergarten werden erste Grundlagen für die Verwendung der Schriftsprache als Unterrichtssprache gelegt. Mundart ist die Umgangs- und Unterrichtssprache, Schriftsprache wird als situations- und gruppenbezogene Ergänzung beispielsweise für Verse, Lieder, Kreissingspiele und Geschichten verwendet. Schriftsprache ist spätestens ab der ersten Primarklasse in allen Schulstufen die Unterrichtssprache.
J
Jokertage / freie Halbtage
In Kindergarten und in der Primarschule stehen nach Artikel 96 Absatz 2 des Volksschulgesetzes pro Schuljahr zwei Halbtage zur Verfügung, die nach freier Wahl eingesetzt werden können. Die Klassenlehrperson muss mindestens drei Schultage im Voraus durch die Eltern informiert werden. An diesen Tagen angesagte Prüfungen müssen in der unterrichtsfreien Zeit nachgeholt werden. Die freien Halbtage dürfen auch am letzten Tag vor den Ferien bezogen werden.
K
Kindergarten
Der Besuch des zweijährigen Kindergartens ist obligatorisch. Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollenden, treten in der Regel im August in den Kindergarten ein. Im Kindergarten liegt das Hauptgewicht der Tätigkeit auf dem Spiel.
Der Kindergarten unterstützt die Entfaltung der Persönlichkeit des Kindes und bereitet es stufenweise auf die Schule und das Leben vor. Der Kindergarten ist keine "Vorschule", in der es auf schulische Leistungen ankommt.
Im ersten Kindergartenjahr besuchen die Kinder von Montag bis Freitag von 08.50 Uhr bis 11.40 Uhr den Kindergarten. Im zweiten Jahr starten sie den Kindergarten täglich bereits um 08.00 Uhr und besuchen ihn zusätzlich an zwei Nachmittagen pro Woche von 13.30 Uhr bis 15.10 Uhr.
Klassenlager
In der 5. oder 6. Klasse findet, zusätzlich zum Skilager, ein Klassenlager statt.
Kleidung
Die Kleidung der Kinder sollte zweckmässig und der Witterung angepasst sein und auch schmutzig werden dürfen. Während der Unterrichtszeit und in der TAGIPZ tragen die Kinder Hausschuhe (Finken).
Insbesondere für das Fach Textiles und Technisches Gestalten ist eine zweckdienliche Kleidung erforderlich.
Flecken oder Leimspritzer können manchmal auch mit der nötigen Vorsicht und Schürzen nicht vermieden werden.
Kleinklasse
Die Primarschule Zuzwil führt eine eigene Kleinklasse.
Für einzelne Kinder ist der Unterricht in einer Kleinklasse gegenüber dem in der Regelklasse vorzuziehen, dies besonders bei folgenden Gegebenheiten:
- Ein Kind zeigt dauernde Leistungsschwächen in verschiedenen Fächern und vermag dem Unterricht in der Regelklasse nicht zu folgen.
- Ein Kind braucht eine individuelle Förderung in einer kleinen Gruppe, weil es den Stoff in der Regelklasse nicht richtig aufnehmen und verarbeiten kann.
- Ein Kind hat grössere Schwierigkeiten, sich in einen grösseren Klassenverband einzugliedern und verbaut sich durch sein soziales Verhalten die eigenen Lernmöglichkeiten.
Die jedem Kind angepassten Lernziele und die besondere Methodik der Kleinklassenlehrpersonen verhelfen dem Kind zu einer guten Schulbildung und Vorbereitung auf das Berufsleben. Sie ermöglichen bei gutem Lernerfolg bzw. positiver Entwicklung auch eine Reintegration in die Regelklasse.
Der Eintritt in die Kleinklasse wird zwischen Eltern und Lehrpersonen vereinbart. Eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst ist zwingend. Die definitive Einteilung erfordert einen Schulratsentscheid
Krankheit
Krankheitsbedingte Absenzen von Schülerinnen und Schülern sind der entsprechenden Lehrperson vor der ersten Ausfallschulstunde mitzuteilen.
Auch individuelle Lektionen wie Musikstunden oder der Besuch der TAGIZ müssen abgemeldet werden.
Siehe auch ABC-Punkt «Absenzen».
L
Läuse
Lausbefall kommt in der Schule öfters vor. Ein Lausbefall hat nichts mit schlechter Hygiene zu tun und ist nicht gefährlich. Trotzdem sind die Tierchen lästig und etwas «grusig».
Wenn Ihr Kind Läuse hat, bitten wir sie dringendst, die Klassenlehrperson (sowie evtl. weitere Institutionen wie TAGIZ, KiTa und Eltern von Spielkameradinnen und –kameraden) sofort zu informieren. Die Schule lässt dann die ganze Klasse von einer Fachperson auf Läuse kontrollieren (selbstverständlich geschieht dies diskret, ohne Nennung des Kindes, welches Läuse hat).
Anschliessend werden die Eltern jener Kinder, bei denen Larven, Nissen oder lebende Kopfläuse gefunden worden sind, auf die notwendigen Massnahmen hingewiesen.
Leuchtwesten
Sämtliche Klassen, die während der Unterrichtszeit auf den Strassen unterwegs sind, müssen Leuchtstreifen bzw. ab der 2. Klasse die Leuchtwesten tragen.
Leuchtstreifen bzw. Leuchtwesten werden den Schulkindern von der Klassenlehrperson kostenlos ausgehändigt.
Logopädie
Die logopädischen Massnahmen richten sich an Kinder mit Kommunikations-, Spracherwerbs-, Sprachentwicklungs-, Stimm- und/oder Redeflussstörungen sowie Schluckstörungen im Vorschul-, Kindergarten- und Schulbereich. Zu Grunde liegende Schwierigkeiten in der Wahrnehmungsverarbeitung, in den Bewegungsfunktionen und/oder im psychischen Bereich können zu diesen Störungen führen.
Ziel ist es, Blockaden in der Sprachentwicklung zu lösen, Sprachdefizite aufzuarbeiten sowie die Sprach- und Persönlichkeitsentwicklung zu fördern.
Betroffene Kinder besuchen in der Regel während einer Lektion pro Woche unsere Logopädin im Schulhaus Züberwangen.
M
Mailadressen
Die Mailadressen der Schule bilden sich wie folgt:
Musikalische Grundschulung
Die Musikalische Grundschule wird im zweiten Kindergartenjahr und für die 1. Klasse durchgeführt. Sie vermittelt eine lebendige, vielseitige und aktive Auseinandersetzung mit Melodien, Rhythmen und Klangfarben. Die Kinder erleben die Musik durch Hören, Singen, Tanzen und Musizieren. Sie erhalten dadurch eine Grundlage für das spätere Erlernen eines Instruments.
Musikschule
Die Musikschule der Schule Zuzwil ist im Zweckverband «Musiclife - Jugendmusikschule Wil-Land» organisiert. Zu diesem Zweckverband gehören die Schulen Niederhelfenschwil und Zuzwil und die Oberstufe Sproochbrugg. Das Angebot steht Kindern ab der zweiten Klasse offen. Mehr Informationen erhalten Sie auf www.musiclife.ch
O
Oberstufe Sproochbrugg
Im Anschluss an die 6. Primarschulklasse besuchen die Schulkinder mit dem Velo die «Oberstufe Sproochbrugg» in Zuckenriet. Dort werden Oberstufenschülerinnen und -schüler aus den Gemeinden Zuzwil und Niederhelfenschwil beschult.
Obligatorische Schulpflicht
Kinder, welche bis zum 31. Juli das 4. Altersjahr vollendet haben, werden auf Beginn des neuen Schuljahres (d. h. ab Mitte August) schulpflichtig. Die Dauer der obligatorischen Schulpflicht beträgt 11 Jahre (2 Jahre Kindergarten, 6 Jahre Primarschule, 3 Jahre Oberstufe). Der Eintritt in den Kindergarten kann um ein Jahr hinausgeschoben werden.
P
Pause
Die «grosse Pause» findet von 9.40 bis 10.00 Uhr bei jeder Witterung auf den Schularealen im Freien statt. Ausnahmen bestimmen die Lehrpersonen.
Promotion
Ist der Übertritt in die nachfolgende Klasse gefährdet, werden die Eltern bis zum 30. April schriftlich auf die gefährdete Promotion hingewiesen. Die freiwillige Wiederholung der 6. Klasse ist nicht möglich (nach Art. 50 Promotions- und Übertrittreglement) des Bildungsrates des Kantons St.Gallen).
Psychomotorik
Die Anmeldung für eine Psychomotoriktherapie erfolgt über den Fach- oder Hausarzt oder über den Schulpsychologischen Dienst.
Finanziert wird die Psychomotoriktherapie grösstenteils von der Gemeinde. Die Eltern übernehmen je nach Einkommen einen Selbstbehalt bis zu ca. 10%. Vereinzelt übernehmen auch die Krankenkassen einen Teil der Kosten.
R
Religionsunterricht
Der Religionsunterricht der katholischen und evangelischen Landeskirche ist in den Stundenplan der Primarschule eingebettet. Er steht aber unter der Verantwortung der betreffenden Kirche. Dispensationsgesuche sind direkt an die Kirchenleitung zu richten.
Findet der Religionsunterricht während den Blockzeiten statt, werden Kinder ohne Religionsunterricht von der Schule betreut oder in einem anderen Fach unterrichtet.
S
Schulärztlicher Untersuch
Beim Schulärztlichen Untersuch werden neben der Feststellung des allgemeinen körperlichen Zustandes die Sinnesorgane einer Prüfung unterzogen, um allfällige nötige Korrekturen von Seh- und Höranomalien frühzeitig anordnen zu können. Wichtig ist auch die frühzeitige Erfassung von Haltungsschäden und Haltungsschwächen. Die Untersuchungen finden im 2. Kindergarten und in der 5. Klasse statt.
Schulhauswechsel (Wechsel Unterrichtsort)
Die Schule Zuzwil als Einheit verfügt über die zwei Schulstandorte Zuzwil und Züberwangen. Aus organisatorischen Gründen kann es vorkommen, dass Klassen am Ende der 4. Klasse von Zuzwil nach Züberwangen oder umgekehrt wechseln.
Schulische Heilpädagogik (SHP)
Kinder mit besonderen Bedürfnissen werden vom Kindergarten bis zur zweiten Klasse in Kleingruppen oder einzeln von einer Schulischen Heilpädagogin oder einem Schulischen Heilpädagogen unterstützt und gefördert.
Zu den Aufgaben der Schulischen Heilpädagogik gehören auch die Beratung und Unterstützung von Lehrpersonen und Eltern.
Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit ist ein niederschwelliges Angebot für Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen, die schulische oder soziale Probleme haben. Sie steht Eltern und Lehrpersonen für soziale und pädagogische Fragestellungen und Problemlösungen in Schule und Familie zur Verfügung. Weitere Informationen: www.schulezuzwil.ch unter Angebote
Schulweg
Es ist unerlässlich, dass die Kindergartenkinder und Schüler als Fussgänger oder Fahrradfahrer verkehrstüchtig sind. Eltern wird empfohlen, ihren Kindern nicht den kürzesten, sondern den sichersten Weg zu zeigen. Mit dem Kind zusammen sollte dieser Weg einige Male abgelaufen, bzw. mit dem Fahrrad abgefahren werden. Dies geschieht am besten zu den Zeiten, in denen es selbstständig unterwegs sein wird. Zusätzliche Sicherheit bieten auch die weithin sichtbaren, in leuchtenden Farben gehaltenen Sicherheitskleider (Windjacken, Pelerinen, Stiefel, usw.). Im Kindergarten erhalten die Kinder einen Sicherheitsstreifen. Ab der 2. Klasse werden sämtliche Schüler mit einer Leuchtweste ausgerüstet. Wir empfehlen in der Regel, dass die Kinder den Weg zum Kindergarten oder zur Schule zu Fuss gehen. Eine Ausnahme bildet der Schulhauswechsel zwischen Züberwangen und Zuzwil (siehe auch Schulhauswechsel).
Der Schulweg fällt in die Verantwortung der Eltern. Die Schule übernimmt keine Haftung für Schäden an Fahrrädern, Scootern etc.
Schulweg zwischen Züberwangen und Zuzwil
Der Wechsel zwischen den Schulanlagen in Züberwangen und Zuzwil (und umgekehrt) erfolgt während den Unterrichtszeiten in der Regel für Schülerinnen und Schüler bis und mit 3. Klasse mit dem Postauto – dies in Begleitung der Lehrperson. Ab der 4. Klasse sind die Schülerinnen und Schüler mit dem Fahrrad unterwegs. Die Kinder müssen über ein verkehrstaugliches Fahrrad und einen geprüften Helm verfügen.
Der empfohlene Schulweg führt vom Schulhaus Züberwangen über die Weierenstrasse, Feldhofstrasse, Niederwiesenstrasse, Weierenstrasse über die Kreuzung Grünegg (Lichtsignalanlage) und der Unterdorfstrasse zur Schulanlage in Zuzwil. Bei schlechten Strassenverhältnissen oder bei Dunkelheit kann auch die Strasse durch Weieren benutzt werden.
Die Schule empfiehlt allen Schülerinnen und Schülern diesen Weg einzuhalten, auch ausserhalb der Unterrichtszeiten. Der Schulweg ausserhalb der Schulzeiten liegt in der Verantwortung der Eltern.
Schulzahnärztlicher Untersuch
Jährlich findet eine Kontroll-Untersuchung durch einen unserer Schulzahnärzte statt. Die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten der Schule. Allenfalls notwendige Behandlungskosten gehen zu Lasten der Eltern.
Skilager
Ab der 4. Klasse findet jährlich (i.d.R. in der Kalenderwoche 10) während der Schulzeit ein Wintersportlager statt. Die Teilnahme ist obligatorisch. |
Smartphones / Smartwatches
Heutzutage werden elektronische Geräte immer häufiger auch von Kindern intensiv genutzt. Smartphones und auch Smartwatches sind bei Schülerinnen und Schülern immer populärer geworden. Wir möchten Sie deshalb hier über die Handhabungen von privaten technischen Geräten an unserer Schule orientieren.
Trotz unserer offenen Haltung gegenüber der Digitalisierung haben wir festgestellt, dass Smartphones sowie auch Smartwatches den Unterrichtsablauf und die Konzentration der Schülerinnen und Schüler negativ beeinflussen können. Aus diesem Grund haben wir als Team beschlossen, dass wir den Umgang mit diesen Geräten an unserer Schule definieren möchten.
Für Sie und Ihr Kind bedeutet das konkret: Eine Smartwatch oder ein Smartphone darf mit zur Schule gebracht werden, muss aber beim Betreten des Schulgebäudes ausgeschaltet und sicher verstaut werden. Diese Regelung gilt nur für Geräte, die sich mit WLAN verbinden können und/oder zusätzliche Apps installiert haben.
T
Tagesstrukturen TAGIZ
Für ausserschulische Betreuungen bietet unsere TAGIZ (Tagesstrukturen) ein umfassendes Angebot.
Während der Schulzeit:
Montag bis Freitag von 07:00 – 08:50 & 11:40 – 18:00
In den Ferien:
Montag bis Freitag von 07:00 – 18:00
(Sofern genügend Kinder angemeldet sind. Ansonsten werden individuelle Lösungen gesucht. )
Geschlossen:
An allgemeinen Feiertagen sowie während der Weihnachtsferien.
Tagiz
Tagiz nennt sich unsere ausserschulische Betreuungseinrichtung bzw. unsere Tagesstrukturen. Alle Informationen über die Tagiz sind auf der Tagiz-Website abrufbar.
Teamteaching
Im Kindergarten und in der Unterstufe wird die Klassenlehrperson während zwei bis drei Lektionen pro Woche von einer Teamteaching-Lehrperson unterstützt. Teamteaching bietet die Möglichkeit, den Unterricht anzureichern, zu intensivieren und mit Methodenvielfalt sowie unterschiedlichen Anregungen zu erweitern.
V
Versicherung
Die Schule Zuzwil hat keine Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler. Für Unfälle, welche sich auf dem direkten Schulweg, während des Unterrichts und während den Pausen sowie bei obligatorischen Veranstaltungen und Unterrichtswochen ereignen, sind die Schüler über ihre persönliche Krankenkasse versichert.
In Ergänzung dazu verfügt die Schule Zuzwil über eine fakultative Versicherung bei Tod und Invalidität infolge Unfalls.
Von Kindern verursachte Haftpflichtfälle deckt die fakultative Haftpflichtversicherung der Eltern.
W
Wechsel Unterrichtsort während den Schulzeiten
Wechsel des Unterrichtsortes während den Schulzeiten haben im Klassenverband einheitlich zu erfolgen (entweder alle zu Fuss oder mit ÖV).
Wegzug
Melden Sie sich bei der Schulverwaltung und bei der Klassenlehrperson, wenn Sie mit Ihren Kindern aus Zuzwil oder Züberwangen wegziehen.
Die Klassenlehrperson organisiert den Abschied von der Klasse, die Schulverwaltung organisiert die Anmeldung bei der neuen Schule. Dazu sollten Sie uns mindestens einen Monat im Voraus über Ihren Wegzug informieren.
Z
Zeugnisse
In der Primarschule werden seit dem Schuljahr 2021/22 anstelle der Semesterzeugnisse «nur noch» Jahreszeugnisse ausgestellt.
Im Zeugnis werden weiterhin Fachnoten verteilt. Für den Übertritt der Kinder in die nächste Klasse ist allerdings nicht mehr die Notensumme entscheidend, sondern «die Gesamtbeurteilung aller Schulleistungen und des Verhaltens».
Zuzug
Nehmen Sie frühzeitig mit der Schulverwaltung Kontakt auf, wenn Sie mit Ihren Kindern im Kindergarten- oder Primarschulalter nach Zuzwil oder Züberwangen ziehen.
Rufen Sie vor dem Zuzug an oder schreiben Sie uns eine Email. Wir teilen Ihr Kind dann in eine Klasse ein und vermitteln den Kontakt zwischen Ihnen und der neuen Lehrperson.
Damit Ihr Kind die Gelegenheit hat, seine neue Klasse vorgängig einmal zu besuchen und die neue Lehrperson kennen zu lernen, sollten Sie sich ein bis zwei Monate vor dem Umzug bei der Schulverwaltung melden.