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ABC der Schule

Haben Sie Fragen?
Auf Vieles finden Sie in unserem ABC der Schule eine Antwort. 

A

Absenzen

Eltern sind verpflichtet, der Schule jedes Fernbleiben ihres Kindes bis spätestens zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn zu melden. Die Lehrpersonen führen eine Ab­senzenkontrolle.

Unvorhergesehene Abwesenheiten und Kurzabsenzen gelten aus folgenden Grün­den als entschuldigt:

  • Krankheit oder Unfall des Kindes
  • Krankheit oder Todesfall in der Familie
  • Amtliche Aufgebote (inkl. Schularzt, Schulzahnarzt, Erziehungsberatung, Prüfun­gen, u. ä.)
  • Wohnungswechsel der Familie
  • Private Arzt- und Zahnarzttermine, soweit diese nicht ausserhalb der Unterrichts­zeit angesetzt werden können.

Die Schule ist so früh wie möglich zu benachrichtigen. Die Absenzmeldung macht man am besten über die SchoolApp. 

Für entschuldigte Absenzen müssen keine Jokerhalbtage verwendet werden.

Adressänderung

Umzüge innerhalb von Zuzwil oder Züberwangen sollten frühzeitig der Schulverwaltung sowie der Klassenlehrper­son gemeldet werden.

Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde muss zusätzlich die Schule des neuen Wohnorts informiert und die Kinder an- bzw. abgemeldet werden.  Damit die neue Schule rechtzeitig die Klassenzuteilung machen kann, ist auch hier eine frühzeitige Meldung an die Schulverwaltung sinnvoll.

 

Aufgabenstunde (ehemals Hausaufgabenhilfe)

Die Aufgabenstunde (früher Hausaufgabenhilfe) ist ein integraler Bestandteil der Tagesstrukturen. Die Kinder werden durch fachkundige und kompetente Personen betreut.

Für den separaten Besuch der Aufgabenstunde, inklusive Betreuung, Zvieri und weiteren Aktivitäten, ist eine Anmeldung des Modul IV (15:10 bis 18:00 Uhr) am gewünschten Wochentag notwendig. Damit verbunden ist eine Verpflichtung zum regelmässigen Besuch während mindestens einem Semester.

Im Aufgabenzimmer stehen den Schülerinnen und Schülern Notebooks oder Tablets mit Internetzugang sowie verschiedenen Lernprogrammen in verschiedenen Fächern zur Verfügung.  

B

Begabtenförderung

Die Begabtenförderung ist für intellektuell ausserordentlich begabte Schülerinnen und Schüler reserviert. Von intellektuell ausserordentlicher Begabung wird dann ge­sprochen, wenn der Entwicklungsstand gesamthaft oder in mehreren Berei­chen in ausgeprägtem Masse über demjenigen der entsprechenden Altersgruppe liegt. Schülerinnen und Schüler mit einer ausserordentlichen intellektuellen Bega­bung sollen rechtzeitig erkannt werden. Interessierte melden sich bitte direkt bei der Klassenlehrperson. Über eine Aufnahme in die Begabtenförderung entscheidet die Schulleitung auf Antrag der Eltern und der Klassenlehrperson.

Vgl. Fördermassnahmen

Begabtenförderung

Besuch im Unterricht

Eltern können in Absprache mit der Lehrperson einen Besuch im Unterricht machen.

Einmal jährlich finden die Schulbesuchstage statt, an denen die Unter­richts­zimmer allen Interessierten offen stehen.

Betreuung ausserhalb der Schulzeiten

Für ausserschulische Betreuungen bietet unsere TAGIZ (Tagesstrukturen) ein umfassendes Angebot. 

Während der Schulzeit:
Montag bis Freitag von 07:00 – 08:50 und 11:40 – 18:00  

In den Ferien:
Montag bis Freitag von 07:00 – 18:00
(Sofern genügend Kinder angemeldet sind. Ansonsten werden individuelle Lösungen gesucht. )

Geschlossen:
An allgemeinen Feiertagen sowie während der Weihnachtsferien. 
 

Betreuung während den Blockzeiten

An Schultagen gelten von 08.00 Uhr bis 11.40 Uhr die «Blockzeiten».  Das bedeutet, dass die Schule Zuzwil die Betreuung der Schulkinder am Vormittag auch bei unplanmässigen Schulausfällen und Stundenplanänderungen gewährleistet.
Längerfristig geplante Schulausfälle sind auf dem Ferienplan vermerkt. 
 

Bibliothek

Sämtliche Primarklassen besuchen regelmässig die Schulbibliothek. Das Angebot enthält Bücher für die Volksschüler von Zyklus 1 und 2.

Unsere Bibliothekarin sorgt laufend für neuen, spannenden Lesestoff und sortiert Bücher aus, die länger nicht mehr ausgeliehen worden sind. 

D

Deutsch als Zweitsprache DaZ

Der DaZ-Unterricht ist für Kinder vorgesehen, welche nicht seit der Geburt in der Deutschschweiz leben bzw. beim Eintritt in den Kindergar­ten oder in die Schule geringe Deutschkenntnisse aufweisen.
Das DaZ-Angebot dau­ert in der Regel bis Ende der 2. Klasse.

E

Elternforum

Das Elternforum stellt sich auf dieser Website unter «Angebote» vor.

Elternkontakte / Elternsprechstunden

Die Lehrpersonen laden regelmässig zu Elternabenden oder Gesprächen ein. Bei diesen Treffen orientieren sie über ihre Unterrichtsziele, Lehrmittel und Metho­den, aber auch über den Alltag in Kindergarten und Schule oder über aktuelle Projekte. Sie geben den Eltern ebenso Gelegen­heit, Anregungen einzubringen, Fragen zu stellen oder konstruktive Kritik zu üben. 

F

Ferien und schulfreie Tage

Der Ferienplan richtet sich nach den Richtlinien des Kantons St.Gallen. Neben den kantonalen Schulferien werden auch bereits bekannte "Brückentage" sowie die Skilager-Woche der 4. bis 6. Klassen frühzeitig publiziert. 

Ferienplan

Fördermassnahmen

Die Primarschule verfügt über ein gut ausgebautes Angebot von fördernden Mass­nahmen. Es umfasst Begabungs- und Begabtenförderung, Deutschunterricht als Zweitspra­che (DaZ), Logopädie und die integrative Förderung durch die Schulische Heilpädagogin/den Schulischen Heilpädagogen (SHP).

Fördernde Massnahmen werden jeweils von der Schulleitung aufgrund von An­trä­gen der Lehr­personen oder von Fachstellen (Schulpsychologe, Schularzt etc.) ver­fügt. Diese Massnahmen sind in jedem Fall zeitlich befristet und werden re­gel­mäs­sig überprüft.

Fördernde Massnahmen sind kostenlos. Vorausgesetzt wird die Bereitschaft der El­tern, diese zusätzliche Förderung zu Hause aktiv zu unterstützen.

H

Hausaufgaben

An der Primarschule Zuzwil gelten folgende Abmachungen:

  • Unsere Schule arbeitet grundsätzlich mit Hausaufgaben.
  • Die Handhabung der Hausaufgaben wird am Elternabend ausführlich erklärt.
  • Hausaufgaben werden während der Unterrichtszeit mit den Schülerinnen und Schülern besprochen und Fragen geklärt.
  • Über die Ferien und Feiertage sowie von Freitag auf Montag werden in der Primarschule keine Hausaufgaben erteilt.
  • Die Hausaufgaben können selbständig von den Schülerinnen und Schülern bearbeitet werden.
     

Sinn von Hausaufgaben:

  • Hausaufgaben haben den Zweck, das Gelernte zu vertiefen, anzuwenden und dienen der Vorbereitung für die nächste Lernsequenz (nächste Lektion).
  • Hausaufgaben gewähren den Eltern Einblicke in die Schularbeit ihres Kindes. 
     

Stufenspezifische Abmachungen:
Hausaufgaben werden bis zu folgendem Umfang pro Woche erteilt:     

  • 1./2. Klasse:   60 Minuten
  • 3./4. Klasse:   90 Minuten
  • 5./6. Klasse:   120 Minuten

Dies sind Richtlinien. Sollten die Zeiten deutlich und über einen längeren Zeitraum von diesen Vorgaben abweichen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Klassenlehrperson auf.

Hochdeutsch / Schriftsprache

Im Kindergarten werden erste Grundlagen für die Verwendung der Schriftsprache als Unter­richts­sprache gelegt. Mundart ist die Umgangs- und Unterrichtssprache, Schriftsprache wird als situations- und gruppenbezogene Ergänzung beispielswei­se für Verse, Lieder, Kreissingspiele und Geschichten verwendet. Schriftsprache ist spätestens ab der ersten Primarklasse in allen Schulstufen die Unterrichtssprache.

J

Jokertage / freie Halbtage

In Kindergarten und in der Primarschule stehen nach Artikel 96 Absatz 2 des Volksschul­geset­zes pro Schuljahr zwei Halbtage zur Verfügung, die nach freier Wahl eingesetzt werden können. Die Klassenlehrperson muss mindestens drei Schultage im Voraus durch die Eltern informiert werden. An diesen Tagen ange­sagte Prüfungen müssen in der unterrichtsfreien Zeit nachgeholt werden. Die frei­en Halbtage dürfen auch am letzten Tag vor den Ferien bezogen werden.

K

Kindergarten

Der Besuch des zweijährigen Kindergartens ist obligatorisch. Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollenden, treten in der Regel im August in den Kindergarten ein. Im Kindergarten liegt das Hauptgewicht der Tätigkeit auf dem Spiel.

Der Kindergarten unterstützt die Entfaltung der Persönlichkeit des Kindes und bereitet es stufenweise auf die Schule und das Leben vor. Der Kindergarten ist keine "Vorschule", in der es auf schulische Leistungen ankommt.

Im ersten Kindergartenjahr besuchen die Kinder von Montag bis Freitag von 08.50 Uhr bis 11.40 Uhr den Kindergarten. Im zweiten Jahr starten sie den Kindergarten täglich bereits um 08.00 Uhr und besuchen ihn zusätzlich an zwei Nachmittagen pro Woche von 13.30 Uhr bis 15.10 Uhr.

Klassenlager

In der 5. oder 6. Klasse findet, zusätzlich zum Skilager, ein Klassenlager statt.

Kleidung

Die Kleidung der Kinder sollte zweckmässig und der Witterung angepasst sein und auch schmutzig werden dürfen. Während der Unterrichtszeit und in der TAGIPZ tragen die Kinder Hausschuhe (Finken).

Insbesondere für das Fach Textiles und Technisches Gestalten ist eine zweckdienliche Kleidung erforderlich.
Flecken oder Leimspritzer können manchmal auch mit der nötigen Vorsicht und Schür­zen nicht vermieden werden.

Kleinklasse

Die Primarschule Zuzwil führt eine eigene Kleinklasse. 
Für einzelne Kinder ist der Unterricht in einer Kleinklasse gegenüber dem in der Regelklasse vorzuziehen, dies besonders bei folgenden Gegebenheiten:

  • Ein Kind zeigt dauernde Leistungsschwächen in verschiedenen Fächern und vermag dem Unterricht in der Regelklasse nicht zu folgen.
  • Ein Kind braucht eine individuelle Förderung in einer kleinen Gruppe, weil es den Stoff in der Regelklasse nicht richtig aufnehmen und verarbeiten kann.
  • Ein Kind hat grössere Schwierigkeiten, sich in einen grösseren Klassenverband einzugliedern und verbaut sich durch sein soziales Verhalten die eigenen Lernmöglichkeiten.

Die jedem Kind angepassten Lernziele und die besondere Methodik der Kleinklas­sen­lehrper­sonen verhelfen dem Kind zu einer guten Schulbildung und Vorberei­tung auf das Berufsleben. Sie ermöglichen bei gutem Lernerfolg bzw. positiver Ent­wicklung auch eine Reintegration in die Regelklasse.

Der Eintritt in die Kleinklasse wird zwischen Eltern und Lehrpersonen vereinbart. Eine Abklä­rung durch den Schulpsychologischen Dienst ist zwingend. Die defini­tive Einteilung erfordert einen Schulratsentscheid

Krankheit

Krankheitsbedingte Absenzen von Schülerinnen und Schülern sind der entsprechenden Lehrperson vor der ersten Ausfallschulstunde mitzuteilen.
Auch individuelle Lektionen wie Musikstunden oder der Besuch der TAGIZ müssen abgemeldet werden.
Siehe auch ABC-Punkt «Absenzen».

L

Läuse

Lausbefall kommt in der Schule öfters vor. Ein Lausbefall hat nichts mit schlechter Hygiene zu tun und ist nicht gefährlich. Trotzdem sind die Tierchen lästig und etwas «grusig».

Wenn Ihr Kind Läuse hat, bitten wir sie dringendst, die Klassenlehrperson (sowie evtl. weitere Institutionen wie TAGIZ, KiTa und Eltern von Spielkameradinnen und –kameraden) sofort zu informieren.  Die Schule lässt dann die ganze Klasse von einer Fachperson auf Läuse kontrollieren (selbstverständlich geschieht dies diskret, ohne Nennung des Kindes, welches Läuse hat).

Anschliessend werden die Eltern jener Kinder, bei denen Larven, Nissen oder lebende Kopfläuse gefunden worden sind, auf die notwendigen Massnahmen hingewiesen.

Leuchtwesten

Sämtliche Klassen, die während der Unterrichts­zeit auf den Strassen unterwegs sind, müssen Leuchtstreifen bzw. ab der 2. Klasse die Leuchtwesten tragen.

Leuchtstreifen bzw. Leuchtwesten werden den Schulkindern von der Klassenlehrperson kostenlos ausgehändigt. 

Logopädie

Die logopädischen Massnahmen richten sich an Kinder mit Kommunikations-, Spracherwerbs-, Sprachentwicklungs-, Stimm- und/oder Redeflussstörungen sowie Schluckstörungen im Vorschul-, Kindergarten- und Schulbereich. Zu Grunde liegende Schwierigkeiten in der Wahrnehmungsverarbeitung, in den Bewegungsfunktionen und/oder im psychischen Bereich können zu diesen Störungen führen.

Ziel ist es, Blockaden in der Sprachentwicklung zu lösen, Sprachdefizite aufzuarbeiten sowie die Sprach- und Persönlichkeitsentwicklung zu fördern.

Betroffene Kinder besuchen in der Regel während einer Lektion pro Woche unsere Logopädin im Schulhaus Züberwangen.

M

Mailadressen

Die Mailadressen der Schule bilden sich wie folgt:

 vorname.nachname@schulezuzwil.ch

Musikalische Grundschulung

Die Musikalische Grundschule wird im zweiten Kindergartenjahr und für die 1. Klasse durchgeführt. Sie vermittelt eine lebendige, vielseitige und aktive Auseinandersetzung mit Melodien, Rhythmen und Klangfarben. Die Kinder erleben die Musik durch Hören, Singen, Tanzen und Musizieren. Sie erhalten da­durch eine Grundlage für das spätere Erlernen eines Instruments.

Musikschule

Die Musikschule der Schule Zuzwil ist im Zweckverband «Musiclife - Jugend­musik­schule Wil-Land» organisiert. Zu diesem Zweckverband gehören die Schul­en Niederhelfenschwil und Zuzwil und die Oberstufe Sproochbrugg. Das Ange­bot steht Kindern ab der zweiten Klasse offen. Mehr In­formationen erhalten Sie auf www.musiclife.ch

O

Oberstufe Sproochbrugg

Im Anschluss an die 6. Primarschulklasse besuchen die Schulkinder mit dem Velo die «Oberstufe Sproochbrugg» in Zuckenriet.  Dort werden Oberstufenschülerinnen und -schüler aus den Gemeinden Zuzwil und Niederhelfenschwil beschult.

Obligatorische Schulpflicht

Kinder, welche bis zum 31. Juli das 4. Altersjahr vollendet haben, werden auf Beginn des neuen Schuljahres (d. h. ab Mitte August) schulpflichtig. Die Dauer der obligatorischen Schul­pflicht beträgt 11 Jahre (2 Jahre Kindergarten, 6 Jahre Primarschule, 3 Jahre Oberstufe). Der Eintritt in den Kindergarten kann um ein Jahr hinausgeschoben werden.

P

Pause

Die «grosse Pause» findet von 9.40 bis 10.00 Uhr bei jeder Witterung auf den Schularealen im Freien statt. Ausnahmen bestimmen die Lehrpersonen.

Promotion

Ist der Übertritt in die nachfolgende Klasse gefährdet, werden die Eltern bis zum 30. April schriftlich auf die gefährdete Promotion hingewiesen. Die freiwillige Wie­der­holung der 6. Klasse ist nicht möglich (nach Art. 50 Promotions- und Übertrittreglement) des Bildungsrates des Kantons St.Gallen).

Psychomotorik

Die Anmeldung für eine Psychomotoriktherapie erfolgt über den Fach- oder Hausarzt oder über den Schulpsychologischen Dienst. 

Finanziert wird die Psychomotoriktherapie grösstenteils von der Gemeinde. Die Eltern übernehmen je nach Einkommen einen Selbstbehalt bis zu ca. 10%. Vereinzelt übernehmen auch die Krankenkassen einen Teil der Kosten.

R

Religionsunterricht

Der Religionsunterricht der katholischen und evangelischen Landeskirche ist in den Stunden­plan der Primarschule eingebettet. Er steht aber unter der Verant­wortung der betreffenden Kirche. Dispensationsgesuche sind direkt an die Kir­chenleitung zu richten.
Findet der Religionsunterricht während den Blockzeiten statt, werden Kinder ohne Religionsun­terricht von der Schule betreut oder in einem anderen Fach un­terrich­tet.

S

Schulärztlicher Untersuch

Beim Schulärztlichen Untersuch werden neben der Feststellung des allgemeinen kör­per­lichen Zu­stan­des die Sinnesorgane einer Prüfung unterzogen, um allfällige nötige Korrekturen von Seh- und Höranomalien frühzeitig anordnen zu können. Wichtig ist auch die frühzeitige Erfassung von Haltungsschäden und Haltungs­schwächen. Die Untersuchungen finden im 2. Kindergarten und in der 5. Klasse statt.

Schulhauswechsel (Wechsel Unterrichtsort)

Die Schule Zuzwil als Einheit verfügt über die zwei Schulstandorte Zuzwil und Züberwangen. Aus organisatorischen Gründen kann es vorkommen, dass Klassen am Ende der 4. Klasse von Zuzwil nach Züberwangen oder umgekehrt wechseln.

Schulische Heilpädagogik (SHP)

Kinder mit besonderen Bedürfnissen werden vom Kindergarten bis zur zweiten Klasse in Klein­gruppen oder einzeln von einer Schulischen Heilpädagogin oder einem Schulischen Heilpädagogen unter­stützt und gefördert.
Zu den Aufgaben der Schulischen Heilpädagogik gehören auch die Beratung und Unterstützung von Lehrpersonen und Eltern.

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit ist ein niederschwelliges Angebot für Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen, die schulische oder soziale Probleme haben. Sie steht El­tern und Lehrpersonen für soziale und pädagogische Fragestellungen und Prob­lemlösungen in Schule und Familie zur Verfügung. Weitere Informationen: www.schulezuzwil.ch unter Angebote

Schulweg

Es ist unerlässlich, dass die Kindergartenkinder und Schüler als Fussgänger oder Fahr­rad­fahrer ver­kehrstüchtig sind. Eltern wird empfohlen, ihren Kindern nicht den kürzesten, sondern den sichersten Weg zu zeigen. Mit dem Kind zusammen soll­te dieser Weg einige Male abgelaufen, bzw. mit dem Fahrrad abgefahren wer­den. Dies geschieht am besten zu den Zeiten, in denen es selbstständig unter­wegs sein wird. Zusätzliche Sicherheit bieten auch die weithin sichtbaren, in leuchtenden Farben gehaltenen Sicherheitskleider (Windjacken, Pelerinen, Stiefel, usw.). Im Kindergarten erhalten die Kinder einen Sicherheitsstreifen. Ab der 2. Klasse werden sämtliche Schüler mit einer Leuchtweste ausgerüstet. Wir emp­feh­len in der Regel, dass die Kinder den Weg zum Kindergarten oder zur Schule zu Fuss gehen. Eine Ausnahme bildet der Schulhaus­wech­sel zwischen Züberwan­gen und Zuzwil (siehe auch Schulhauswechsel).

Der Schulweg fällt in die Verantwortung der Eltern. Die Schule übernimmt keine Haftung für Schäden an Fahrrädern, Scootern etc.

Schulweg zwischen Züberwangen und Zuzwil

Der Wechsel zwischen den Schulanlagen in Züberwangen und Zuzwil (und umgekehrt) erfolgt während den Unterrichtszeiten in der Regel für Schülerinnen und Schüler bis und mit 3. Klasse mit dem Postauto – dies in Begleitung der Lehrper­son. Ab der 4. Klasse sind die Schülerinnen und Schüler mit dem Fahrrad unterwegs. Die Kinder müssen über ein verkehrstaugliches Fahrrad und einen geprüften Helm verfügen. 

Der empfohlene Schulweg führt vom Schulhaus Züberwangen über die Weie­renstrasse, Feldhofstrasse, Niederwiesenstrasse, Weierenstrasse über die Kreu­zung Grünegg (Lichtsigna­lan­lage) und der Unterdorfstrasse zur Schulanlage in Zuzwil. Bei schlechten Strassenverhältnissen oder bei Dunkelheit kann auch die Strasse durch Weieren benutzt werden.

Die Schule empfiehlt allen Schülerinnen und Schülern diesen Weg einzuhalten, auch ausser­halb der Unterrichtszeiten. Der Schulweg ausserhalb der Schulzeiten liegt in der Verantwor­tung der Eltern.

Schulzahnärztlicher Untersuch

Jährlich findet eine Kontroll-Untersuchung durch einen unserer Schulzahnärzte statt. Die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten der Schule. Allenfalls notwendige Behand­lungskos­ten gehen zu Lasten der Eltern.

Skilager

Ab der 4. Klasse findet jährlich (i.d.R. in der Kalenderwoche 10) während der Schulzeit ein Wintersportlager statt. Die Teilnahme ist obligatorisch.

Smartphones / Smartwatches

Heutzutage werden elektronische Geräte immer häufiger auch von Kindern intensiv genutzt. Smartphones und auch Smartwatches sind bei Schülerinnen und Schülern immer populärer geworden. Wir möchten Sie deshalb hier über die Handhabungen von privaten technischen Geräten an unserer Schule orientieren.

Trotz unserer offenen Haltung gegenüber der Digitalisierung haben wir festgestellt, dass Smartphones sowie auch Smartwatches den Unterrichtsablauf und die Konzentration der Schülerinnen und Schüler negativ beeinflussen können. Aus diesem Grund haben wir als Team beschlossen, dass wir den Umgang mit diesen Geräten an unserer Schule definieren möchten.

Für Sie und Ihr Kind bedeutet das konkret: Eine Smartwatch oder ein Smartphone darf mit zur Schule gebracht werden, muss aber beim Betreten des Schulgebäudes ausgeschaltet und sicher verstaut werden. Diese Regelung gilt nur für Geräte, die sich mit WLAN verbinden können und/oder zusätzliche Apps installiert haben.

T

Tagesstrukturen TAGIZ

Für ausserschulische Betreuungen bietet unsere TAGIZ (Tagesstrukturen) ein umfassendes Angebot. 

Während der Schulzeit:
Montag bis Freitag von 07:00 – 08:50 & 11:40 – 18:00  

In den Ferien:
Montag bis Freitag von 07:00 – 18:00
(Sofern genügend Kinder angemeldet sind. Ansonsten werden individuelle Lösungen gesucht. )

Geschlossen:
An allgemeinen Feiertagen sowie während der Weihnachtsferien. 

Tagiz

Tagiz nennt sich unsere ausserschulische Betreuungseinrichtung bzw. unsere Tagesstrukturen.  Alle Informationen über die Tagiz sind auf der Tagiz-Website abrufbar. 

Teamteaching

Im Kindergarten und in der Unterstufe wird die Klassenlehrperson während zwei bis drei Lek­tionen pro Woche von einer Teamteaching-Lehrperson unterstützt. Teamteaching bietet die Möglichkeit, den Unterricht anzureichern, zu intensivieren und mit Methodenvielfalt sowie unter­schiedlichen Anregungen zu erweitern.

V

Versicherung

Die Schule Zuzwil hat keine Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler. Für Unfälle, welche sich auf dem direkten Schulweg, während des Unterrichts und wäh­rend den Pausen sowie bei ob­ligatorischen Veranstaltungen und Unterrichtswo­chen ereignen, sind die Schüler über ihre per­sönliche Krankenkasse versichert. 
In Ergänzung dazu verfügt die Schule Zuzwil über eine fakultative Versicherung bei Tod und Invalidität infolge Unfalls.

Von Kindern verursachte Haftpflichtfälle deckt die fakultative Haftpflichtversicherung der Eltern.

W

Wechsel Unterrichtsort während den Schulzeiten

Wechsel des Unterrichtsortes während den Schulzeiten haben im Klassenverband einheitlich zu erfolgen (entweder alle zu Fuss oder mit ÖV).

Wegzug

Melden Sie sich bei der Schulverwaltung und bei der Klassenlehrperson, wenn Sie mit Ihren Kindern aus Zuzwil oder Züberwangen wegziehen. 
Die Klassenlehrperson organisiert den Abschied von der Klasse, die Schulverwaltung organisiert die Anmeldung bei der neuen Schule. Dazu sollten Sie uns mindestens einen Monat im Voraus über Ihren Wegzug informieren. 

Z

Zeugnisse

In der Primarschule werden seit dem Schuljahr 2021/22 anstelle der Semesterzeugnisse «nur noch» Jahreszeugnisse ausgestellt. 

Im Zeugnis werden weiterhin Fachnoten verteilt. Für den Übertritt der Kinder in die nächste Klasse ist allerdings nicht mehr die Notensumme entscheidend, sondern «die Gesamtbeurteilung aller Schulleistungen und des Verhaltens».

Zuzug

Nehmen Sie frühzeitig mit der Schulverwaltung Kontakt auf, wenn Sie mit Ihren Kindern im Kindergarten- oder Primarschulalter nach Zuzwil oder Züberwangen ziehen. 

Rufen Sie vor dem Zuzug an oder schreiben Sie uns eine Email. Wir teilen Ihr Kind dann in eine Klasse ein und vermitteln den Kontakt zwischen Ihnen und der neuen Lehrperson. 
Damit Ihr Kind die Gelegenheit hat, seine neue Klasse vorgängig einmal zu besuchen und die neue Lehrperson kennen zu lernen, sollten Sie sich ein bis zwei Monate vor dem Umzug bei der Schulverwaltung melden.